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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Livemusikbuchungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen, damit der Veranstalter/die Interessenten und die Musikgruppe eine klare Vorgangsweise über den Veranstaltungsablauf erhalten. 

Die Parteien werden in dem folgenden Text als Veranstalter (der Anfragende) und die Band Stimmgenuss-live genannt.

1. Anfragen & Vorreservierungen
Sämtliche Anfragen sind absolut kostenlos und unverbindlich. Sofern die Band zum angegebenen Termin frei ist, erhält der Veranstalter ein Angebot, in welchem die Rahmenbedingungen (wie Ort, Spieldauer, Pausen, Musikwünsche) angeführt sind. Mit Erhalt des Angebotes ist ihr Termin kostenlos „vorreserviert“. Diese Vorreservierung ist für 14 Tage aufrecht und der Veranstalter sollte den Termin nun definitiv abklären und Stimmgenuss-live über eine fixe Reservierung informieren. Sollte zwischenzeitlich bei der Musikgruppe eine weitere Anfrage zum gleichen Zeitpunkt einlangen, so ist dies mit dem Veranstalter innerhalb von 24 Stunden abzuklären. Während dieser Zeit hat der Veranstalter auch noch das „Vorkaufsrecht“. Das heisst aber: Sollte der Veranstalter erst nach diesen 24 Stunden auf die E-Mail antworten, dann kann dieser Termin an den neuen Interessenten vergeben werden. Ist ein Termin nur vorreserviert, kann während dieser 14 Tage selbsterständlich ohne Angaben von Gründen eine kostenlose Absage durchgeführt werden.

2. Vertragsabschluss 
Ein Engagement zwischen dem Veranstalter und der Band kommt nur schriftlich zu Stande. Terminreservierungen gelten nicht als Auftrag. Bei einer Zusage stellt Stimmgenuss-live eine Buchungsbestätigung aus, in welcher alle relevanten Daten enthalten sind. Der Veranstalter erhält diese Buchungsbesätigng per E-Mail zugesandt, welche er nach Durchsicht unterzeichnet und diese wiederum per E-Mail oder auf dem Postweg an Stimmgenuss-live übermittelt. Somit ist das Engagement fixiert. Wünscht der Veranstalter nach Fixierung der Vereinbarung eine Änderung der Rahmenbedingungen (z.B. Spieldauer, Pausen, Ortswechsel etc.), muss dies ebenfalls schriftlich festgehalten werden und kann auch eine Änderung des Preises mit sich ziehen.

3. Spielzeit
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Verspätungen, Wartezeiten, Ablaufänderungen und notwendige Umbauzeiten bei Regen, die nicht von der Band verschuldet werden, gehen zu Lasten des Veranstalters (z.B. Verkürzung der Spielzeit oder Aufpreis).

4. PKW 
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. 
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz für einen PKWs in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 100 Meter) kostenlos zu Verfügung.

5. Verpflegung
Nur bei Abendveranstaltungen, die auch länger als 3 Stunden dauern (inkl. Auf- und Abbauzeit) wird für die Verpflegung der Band gesorgt. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind dann für die beiden Bandmitglieder frei.

6. Übernachtung
Nur wenn die Anfahrt (einzelne Strecke) zum Veranstaltungsort über eine Stunde dauert UND die Spielzeit länger als bis 23.30 Uhr dauert, hat der Veranstalter für eine saubere Unterkunft (WC, Bad/Dusche, im Winter beheizt) Sorge zu tragen. Wobei die Fahrtzeit vom Veranstaltungsort zum Quartier maximal 10 min betragen darf. Die Gesamtkosten der Übernachtung für die Bandmitglieder trägt zur Gänze der Auftraggeber. Nach Vereinbarung übernimmt Stimmgenuss-live auch gerne die Organisation der Übernachtung. Die Kosten hierfür werden vom Veranstalter übernommen.

7. Sicherheit der Musikgeräte und Künstler
Der Veranstalter hat für die Sicherheit der Künstler und deren Geräte zu sorgen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Musiker entstehen, haftet zur Gänze der Veranstalter.

8. Technische Anforderung 
Die Stromzufuhr hat den EVU- und ÖVE- Vorschriften zu entsprechen und ist mit mindestens 16 Ampere (220 Volt) abzusichern. Das Stromnetz muss frei von Störungen durch andere elektrische Geräte (Grillgeräte, Kühlgeräte) sein. 

Bei Freiluftveranstaltungen Bedarf es entweder einer wind- und wetterfesten und wasserdichten Abdeckung mit stabiler Verankerung oder Stimmgenuss-live baut gegen einen Aufpreis ihren blauen Pavillon (3x3m) auf. Nichteinhaltung dieses Punktes hat bei Schlechtwetter einen sofortigen Abbruch des Programms zur Folge. Bei Trauungen, die nicht länger als 45 Minuten dauern, können (bei Nieselregen) auch Sonnenschirme vorübergehend als Schutz dienen. Für eventuelle Stromausfälle und anderen Auftrittsunterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt haftet der Veranstalter. Der Band ist ebenso die volle Gage auszubezahlen.

9. Bezahlung
Die gesamte Gage ist in bar am Veranstaltungstag oder per Überweisung bis 1 Tag vor der Veranstaltung ohne Abzug fällig. 

10. Abgaben und Behörden
Der Veranstalter haftet zur Gänze für behördliche Anmeldungen und gesetzliche Auflagen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben wie AKM und anderes gehen zu Lasten des Veranstalters.

11. Kündigung, Vertragsauflösung
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bedingt eine Abstandszahlung der Gage wie folgt: 
-Rücktritt bis 4 Monate vor Leistungsbeginn: 0%
-Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
-Rücktritt nach dem 8. Tag vor Leistungsbeginn 70%
-Rücktrtt am Tag der Leistung: 100%
Im Falle der Verhinderung eines Band Mitglieds (z.B. wegen Krankheit, Unfall) ist die Band bemüht gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Eine Verpfichtung zur Einhaltung des Vertrages besteht in diesem Fall nicht.

(Anmerkung: Bislang hat die Band alle vereinbarten Veranstaltungen zur vollsten Zufriedenheit der Veranstalter erfüllen können)

12. Datenschutz
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen in unserer Datenbank gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

13. Gerichtsstand
Der Veranstalter erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an. 
Gerichtsstand ist Wien. Es gilt Österreichisches Recht

Stand: 05/2018

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